Artenvielfalt und Biodiversität in Bisdorf
In diesem, zuletzt im Frühjahr 2022 aktualisierten, Statusbericht mit Vorschlägen für weitere Maßnahmen für das
Revier
Bisdorf / Gemarkung Rhode
Verwaltung Graf von der Schulenburg – Wolfsburg
Nordsteimke
erstellt und aktualisiert durch
Carsten Busch
DER BUSCH
Schulenburgstraße 33
38446 Wolfsburg
05363-74491
werden einzelne Projekte zur Förderung der Artenvielfalt und der Biodiversität in einer Kulturlandschaft erarbeitet, vorgeschlagen und deren Durchführung protokolliert.
Einbezogen werden:
1.
Daten und Karten des
Landschaftsplanes der Stadt Königslutter,
2.
Zielvorstellungen und Texte des
LÖWE – Programmes (Langfristige ökologische Waldentwicklung) der niedersächsischen Landesforsten,
3.
Zielvorstellungen des
Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz, dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz und
4.
persönliche Beobachtungen und Ergebnisse aus selbst durchgeführten Maßnahmen im Verlaufe der letzten 20 Jahre.
Die Maßnahmen sollen in mehreren, definierten Bereichen in Bisdorf bei Königslutter, die Qualität der vorhandenen Lebensräume im Sinne der Biodiversität, verbessern. Zum Teil kann sich durch die Maßnahmen auch die Ausdehnung einzelner Biotope vergrößern. Ein besonderer Reiz liegt in der Tatsache, dass sich die einzelnen Biotoptypen und Flächen sinnvoll miteinander vernetzen lassen.
Auch sollen wertvolle Landschaftsbildeinheiten erhalten, gefördert und auch neu geschaffen werden.
Ebenso sollen Fördermöglichkeiten durch Stiftungen, Verbänden oder Behörden eruiert werden.
Der Eigentümer hat sich bereit erklärt die betroffene Fläche von ca. 25 Hektar aus der Bewirtschaftung zu entnehmen und für das Projekt zur Verfügung zu stellen.
Das Credo:
es geht ausdrücklich nicht um die umfassende Entnahme von ganzen Landschaftsteilen aus dem menschlichen Einfluss, sondern um die Erhöhung der Biodiversität in einer vom Menschen genutzten und überformten Kulturlandschaft.
Die Beeinträchtigung der Forst – und Landwirtschaft sollen ein, für den selbst wirtschaftenden Grundeigentümer, erträgliches Maß annehmen.
Es sollen vorhandene, teilweise noch nicht erfasste Biotope, die zum Teil schon den Schutz des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes genießen, gefördert, vergrößert oder verbessert werden, oder Biotopansätze oder Fragmente in Ihrer Ausdehnung vergrößert werden.
Mit dem Bau von weiteren Stillgewässern zu den bereits vorhandenen, werden auch neue Kleinbiotope geschaffen. Das Vorhandensein günstiger Voraussetzungen für diese Neuanlagen wurde sorgfältig geprüft, insbesondere die geologischen Verhältnisse der benachbarten Flächen. Der „Wasserhaushalt“ der infrage kommenden Flächen wurde mehrere Jahre beobachtet.
Die geologischen Verhältnisse, mit in Niedersachsen z.T. seltenen Böden (z.B. Ranker), bewirken eine große Amplitude zwischen staunass und trocken, da dieser -für den Naturschutz sehr wertvolle Boden- sehr durchlässig ist.
Der relativ hohe Nadelholzanteil in den umliegenden Flächen, sank durch die trockenen Jahr 2018 und 2019 und dem folgenden starken Schädlingsbefall stark ab. Die sich natürlich verjüngenden Flächen nach der Entnahme der Nadelhölzer, zeigen vermehrt eine Mischung der Baumarten. 2021 wurden nahezu alle verbliebenen Fichten entnommen, die Flächen wurden mit Buche, Lärche und Eiche aufgepflanzt.
Teilweise ergänzt durch heimische Sträucher. Der erwünschte Waldumbau wird so durch die bekannten klimatischen Probleme, beschleunigt.
Der Landschaftsplan Königslutter
Mit dem Landschaftsplan steht der Stadt Königslutter am Elm und ihren Bürgerinnen und Bürgern ein Werk zur Verfügung, das Werte und Bedeutung, Schönheit und Vielfalt sowie Besonderheiten und Eigenarten ihrer Landschaft deutlich macht. Gleichzeitig werden Maßnahmen des Naturschutzes empfohlen, die auf die verschiedenen Lebensräume, Nutzungen und Probleme des betrachteten Raumes zugeschnitten sind - damit Natur und Landschaft in und um Königslutter als Lebensgrundlage für alle erhalten und gestärkt werden.
Gutachterlicher Bericht für Bisdorf
Aus dem Landschaftsplan Königslutter
Naturraum Twülpstedter Lehmplatte
Größe:
ca. 490 ha
Nutzung:
Hoher Wald- (v.a. Nadelwälder) und Ackeranteil
Gemarkung:
Rhode
Schutzbedarf:
naturnahe Laubwälder auf historisch alten Waldstandorten
Besonderheiten:
Historisch alte Waldstandorte, das heißt Bereiche, die nachweislich seit mindestens 250 Jahre mit Wald bestockt sind. Diese Flächen haben einen besonders hohen Wert für den Naturschutz. Am Rand des Sarling abwechslungsreiches Landschaftsbild.
Der Naturraum Twülpstedter Lehmplatte mit der Ortschaft Bisdorf schließt nördlich von Rhode an den Hasenwinkel an, von dem er sich durch das nach Norden sanft ansteigende Relief sowie den geologischen Aufbau unterscheidet.
Zustand von Natur und Landschaft
Arten und Biotope
Die Twülpstedter Lehmplatte ist durch einen relativ hohen Wald- und Ackeranteil charakterisiert. Mit 27 Prozent ist der Nadelwaldanteil auffallend hoch. Die Bewertung der Biotoptypen spiegelt diese Flächennutzung im wesentlichen wider, der hohe Ackeranteil führt auf fast der Hälfte der Fläche zu einem geringen Wert für den Arten und Biotopschutz, die "mittleren" bis "sehr hohen" Bewertungsstufen werden vor allem im Wald erreicht. Besonders die verschiedenen Formen der Eichen-Hainbuchenwälder, die für die Twülpstedter Lehmplatte typisch sind, werden dann mit "sehr hoch" bewertet, wenn es sich um sogenannte "historisch alte Waldstandorte" handelt, das heißt, um Standorte die nachweislich seit mehr als 250 Jahren als Wald bewirtschaftet werden. Auffällig ist ein im Vergleich zum Planungsgebiet höherer Anteil "mittlerer" bis "sehr hoher" Bewertungseinheiten.
Aus Sicht des Artenschutzes sind einige Flächen besonders wertvoll. Hervorzuheben ist eine Fläche im westlichen Teil des Naturraumes, die aufgrund ihrer Qualitäten in der Biotopkartierung des Landes als landesweit bedeutsam eingestuft wurde. Kleinere Flächen am Rande des Stadtgebietes haben landesweite Bedeutung aufgrund des Vorkommens gefährdeter Arten.
Landschaftsbild
Das Landschaftsbild wird deutlich durch die Verteilung der Nutzungen im Raum und deren Intensität beeinflusst. Eine "geringe Bedeutung" weisen die Ackerlandschaften auf, weil ihnen gliedernde Strukturen weitgehend fehlen. Auch viele Waldbereiche sind auf Grund der intensiven Nutzung wenig attraktiv. Neben den Laubwaldbeständen sind in den Wäldern immer wieder größere Nadel- und Mischwaldbestände zu finden, die das Erlebnis eines naturnahen Landschaftsbildes beeinträchtigen. Das Landschaftsbild im Wald ist daher meist von "mittlerer Bedeutung". Lediglich der Waldbestand westlich des Ritterguts Bisdorf ist aufgrund der langen historischen Kontinuität, des Alters und der Baumartenzusammensetzung dieses Bestandes "sehr hoch" zu bewerten.
Hoch bewertete Landschaftsbildeinheit südlich des Sarlings
"Hoch" bewertet wurde eine Landschaftsbildeinheit mit einer mäßig gegliederten Grünlandniederung südlich des Sarling (siehe Foto).
Ein besonders charakteristischer Landschaftsbestandteil ist die Baumreihe, die östlich des Rittergutes Bisdorf zum Bisdorfer Holz führt. Diese prächtigen Bäume gliedern die Landschaft auf eindrucksvolle Weise.
Boden und Wasser
Die charakteristischen Böden der Twülpstedter Lehmplatte sind Ranker unter forstlicher Nutzung (Sarling) und Pseudogleye (Bisdorf) als Ackerstandorte. Der Ranker gehört zu den trockenen, nährstoffarmen Bodentypen und damit zu den sogenannten "Extremstandorten", die eine besondere Bedeutung für den Naturschutz haben. Der Ranker zählt im Übrigen, wie auch der östlich angrenzende Pelosol-Pseudogley zu den landesweit seltenen Böden in Niedersachsen.
Im Sarling gibt es Bereiche mit hoher Grundwasserneubildung und relativ geringem Risiko von Stoffausträgen. Hervorzuheben ist die Schutzfunktion der Dauervegetation, hier Wald. Die Wasserspeicherung im Waldboden und die Verdunstung durch die Vegetation mindern das Risiko von Stoffausträgen auf den sehr durchlässigen Böden (Bodentyp "Ranker"). Dort wo dieser Bodentyp (in Waldrandbereichen) unter Ackernutzung genommen wurde, besteht allerdings ein hohes Stoffaustragsrisiko aufgrund der sehr hohen Austauschhäufigkeit des Bodenwassers. Bereiche mit einem hohen Wasser- und Stoffaustragsrisiko sind vor allem auf den stärker geneigten Pseudogleyen unter ackerbaulicher Nutzung (also ohne Dauervegetation) festzustellen.
Ziele
Die Naturschutzziele für die Twülpstedter Lehmplatte gründen sich vor allem auf die Qualitäten und Entwicklungsmöglichkeiten von Arten und Biotopen sowie die Anforderungen an den Schutz von Boden und Wasser.
Die höchsten ("Sicherung") und mittleren ("Sicherung/Verbesserung") Zielkategorien finden sich lediglich im Wald, während sich die Ackerflächen in der untersten Kategorie ("Umweltverträgliche Nutzung") befinden.
In Zukunft sollte für den Naturraum Twülpstedter Lehmplatte angestrebt werden,
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den Biotopverbund zu verbessern (insbesondere den Verbund für Tier- und Pflanzenarten der Hecken und Wälder);
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die Wälder in einen naturnahen Zustand zu überführen, also vor allem die Nadelwaldparzellen in Abstimmung mit den Eigentümern in Laubmischwälder umzuwandeln;
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Aspekte des Arten- und Biotopschutzes bei der Bewirtschaftung der Wälder stärker zu berücksichtigen;
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landesweit und regional seltene Bodentypen exemplarisch zu sichern;
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landschaftlich markante Strukturen (Magerrasen über Mergelrücken, Dauervegetationsstreifen entlang der Gräben, Feldgehölze) wegen ihrer positiven Wirkung auf das Landschaftsbild und den Biotopverbund unbedingt zu erhalten;
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bei der künftigen Siedlungsentwicklung sollte der Charakter von Bisdorf als Gut über planungsrechtliche Instrumente gesichert werden.
Maßnahmen
Da in diesem Naturraum die Nutzungen Land- und Forstwirtschaft dominieren, konzentrieren sich die Maßnahmenvorschläge stark auf diese beiden Nutzungen.
Die für den Wald verantwortlichen Institutionen und Personen werden aufgefordert, das LÖWE-Programm der Landesregierung zur Grundlage der eigenen Waldbewirtschaftung zu machen, sofern dieses nicht bereits praktiziert wird. Dort ist festgeschrieben, dass
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standortgemäße Baumarten gepflanzt werden;
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die Naturverjüngung (unter anderem durch Erhöhung des Abschusses von Schalenwild) gefördert wird;
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die Nutzung vorwiegend durch Einzelstammnutzung geschieht (Zielstärkennutzung);
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auf großflächiges Abholzen verzichtet wird;
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die Nadelwälder in naturnahe Laubwaldbestände unter Verwendung heimischer, stand-ortangepasster Laubbäume umgewandelt werden;
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höhlenreiche Alt- und Totholzbestände vor Einschlag gesichert werden;
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breite, vielfältig abgestufte Waldränder (auch Waldinnenränder) aus heimischen Kraut-, Strauch- und Baumarten aufgebaut werden.
Aus Sicht des Naturschutzes ist darüber hinaus auch eine deutliche Erhöhung der Umtriebszeiten anzustreben. Eine leichte Erhöhung des Waldanteils ist ebenfalls wünschenswert, insbesondere wenn dies zu einer Entwicklung unregelmäßiger Waldrandverläufe führt.
Die Landwirtschaft sollte nach Möglichkeit folgende Maßnahmen umsetzen:
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alle noch bestehenden Kleinstrukturen (Baumreihen, Einzelbäume, Feldgehölze, Hecken, Gräben und Feuchtstellen) zu erhalten und einen Beitrag zur deren Pflege zu leisten;
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Flächen, die für mehrere Jahre stillgelegt wurden, nicht jährlich oder vollständig zu schlegeln und zu Mulchen;
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weitere Kleinlebensräume zu entwickeln, zum Beispiel durch die Anlage von nicht oder extensiv genutzten Gehölz- und krautreichen (mindestens fünf Meter breiten) Gewässerrandstreifen entlang von Gräben und Bächen, oder durch die Anlage von landwirtschaftlich nicht genutzten Feld- und wegbegleitenden (mindestens drei Meter breiten) Säumen;
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insbesondere in Siedlungsnähe Flächen zur Anlage von Gehölzstrukturen zur Verfügung zu stellen. Die Planung des Biotopverbundes sieht insbesondere die Anlage linearer Gehölzstrukturen, insbesondere von Hecken (maximal 50 m Abstand zueinander; Heckenbreite mindestens fünf Meter) zwischen dem Sarling und Bisdorf vor.
Letzte Änderung: 12.11.2009
Biotopflächen und ihre Bedeutung
Die rot schraffierten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie für den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren und unter "Wertvolle Bereiche" erfasst sind. Diese Flächen liegen komplett innerhalb des hier vorgeschlagenen Bereiches für Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität.
Die erfassten Flächen haben keinen Status als Naturschutzgebiete, wohl aber zum Teil einen geschützten Status durch ihre Art und Ausdehnung, welche -auch vor einer irgendwie gearteten Erfassung- automatisch zu einem geschützten Bereich nach §30 des Bundesnaturschutzgesetzes führen.
Die Erfassung im Landschaftsplan der Stadt Königslutter stellt eine Empfehlung dar, die Flächen in ihren schützenswerten Aspekten zu entwickeln. Eine Entwicklung der Flächen unter Aspekten des Naturschutzes, kann unmittelbar die Änderung des Status in ein geschütztes Biotop -nach dem Bundesnaturschutzgesetz- bewirken oder schutzwürdige Biotope oder Biotopfragmente auf vorher nicht geschützte Bereiche ausdehnen.
Die Forstverwaltung führte im Herbst 2009 einen Holzeinschlag durch, der im Prinzip einige Vorgaben des LÖWE – Regierungsprogrammes (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung) zur ökologischen Waldentwicklung des Landeswaldes aufgreift: Entnahme standortfremder Hölzer, Förderung standortgerechter Hölzer, hier der Laubmischwald der Ostbraunschweigischen Hügellandschaft, Naturverjüngung ohne Zaun, differenzierter Altersaufbau.
Das LÖWE – Programm betrifft als Vorschriftenkanon zwar nur den landeseigenen Wald, darf aber gleichzeitig als „Willensbekundung“ der niedersächsischen Landesregierung für alle Waldflächen in Niedersachsen aufgefasst werden.
Die Flächen befinden sich in der Waldbauregion 5 des LÖWE – Programmes „Ostbraunschweigisches Hügelland“.
Interessehalber werden im Folgenden die entsprechenden Grundsätze des LÖWE – Programmes (Langfristige, ökologische Waldentwicklung in den Niedersächsischen Landesforsten) beigefügt.
Der Population der anspruchsvollen Edellaubbaumarten Wildbirne und Wildapfel sollte, wie noch zu erläutern ist, Vorrang eingeräumt werden, hier geht es unmittelbar um den Erhalt des genetischen Potentiales dieser selten gewordener Wildobstsorten. Ebenso hochrangig wird die Entwicklung von Erlenbruchwaldfragmenten eingeschätzt, hier in Verbindung mit der Anlage von Stillgewässern.
Innerhalb und im Saum des hier vorgeschlagenen Bereiches befinden sich nur noch Kleinbestände an Kiefern und Fichten. Es sind kaum forstwirtschaftlich interessante Bereiche betroffen.
Wertvolle Biotopflächen
Rot: als wertvolles Biotop erfasster Bereich
Fläche auf der Maßnahmen geplant oder bereits abgeschlossen sind:
Diese Fläche stellt der Eigentümer zur Verfügung.
Die bereits bearbeiteten und die Flächen mit geplanten Maßnahmen liegen komplett in der Zielkategorie „Sicherung von Gebieten mit Bedeutung für Arten/Biotope“.
Ebenso sind die bereits erfassten geschützten Flächen integriert.
Vergleichend die Lage der Zielkategorie
„Sicherung von Gebieten mit Bedeutung für den Artenschutz“
des Landschaftsplanes
Sicherung von Gebieten mit Bedeutung für Arten und Biotope
Korridore für Zielarten z.B. Rebhuhn
Rot: Sicherung von Gebieten mit Bedeutung für Arten/Biotope
Rosa: Verbesserung beeinträchtigter Teilbereiche dieser Gegend
Orange: Sicherung/Verbesserung von Gebieten mit Bedeutung für Arten/Biotope, Landschaftsbild, Boden/Wasser, Klima/Luft
Gelb: Vorrangige Entwicklung/Wiederherstellung in Gebieten mit geringer Bedeutung für alle Schutzgüter
Weiß: Umweltverträgliche Nutzung in allen übrigen Gebieten mit geringer Bedeutung für alle Schutzgüter
Vernetzung.
In der hier gegebenen Möglichkeit die einzelnen Maßnahmen zu vernetzen, liegt ein besonderer Reiz des Vorhabens. Praktisch alle Einzelmaßnahmen können räumlich miteinander verbunden werden, was nach allgemeinen Zielvorstellungen, den Wert der Einzelmaßnahmen steigert.
2019
Weiß Kernbereich der Maßnahmen
Rot ab 2010 von der Landwirtschaft angelegte Blühstreifen / Bienenweiden
Ocker Reste einer Rebhuhnpopulation, unregelmäßig aufflackernd
Grün Gehölze in der Feldflur mit „Step“ – Funktion
Auch sind, wegen der räumlichen Geschlossenheit, die Einschränkungen für die Forst – und Landwirtschaft einfacher zu handhaben, ein wichtiger Aspekt, da das Wohlwollen des Grundeigentümers im Fokus stehen soll.
Hohe Dichte der Schutzgüter
Hellgrün: Hecken
Rot: Magerrasen
Rosa: Strauchzone
Violett: Orchideen
Blau: neu angelegtes Stillgewässer
Gelb: bereits erfolgter Umbau (Öffnung) eines Fichtenbetandes
Dunkelgrün: angrenzende Wiesenfläche zur Vermagerung vorgesehen
Wildapfel (rot) und Wildbirne (gelb)
Folgend ist in einem Ausschnitt die hohe Verdichtung der einzelnen Schutzgüter zu sehen.
Viele der einzelnen Maßnahmen erzeugen einen Synergieeffekt, indem sie unmittelbar positiv auf weitere schützenswerte Aspekte wirken.
Überblick:
Die Schutzgüter in der Gesamtfläche der Maßnahmen
Gelb und rot Wildobst
Dunkelblau neue Stillgewässer
Hellblau vorhandene Gewässer
Grün Bachbegleitendes Erlenbruch
Rost Hecken
Hellocker Magerrasen
Violett Knabenkräuter
Gelb aufgelöste Fichtenreinbestände. Eichen, Hainbuchen, Sträucher angepflanzt und gezäunt
Ocker aufgelichteter Fichten und Kiefernbestand
Weiß Strauchzone
Rote Linie Kopfweidenallee
Eine alte Mergelkuhle stellt inzwischen ein Biotop nach §30 Bundesnaturschutzgesetz dar.
Es erfüllt eine wichtig Stepfunktion in der Adrarlandschaft, und könnte mit einem Korridor einen Anschluß an den Wald erhalten.
Das Rebhuhn als Zielart des Naturschutzes könnte hier gefördert werden.
LÖWE
Blühstreifen.
Einen wichtigen Aspekt stellen die Blühstreifen (6 ha im Jahr 2014) dar, die ab dem Frühjahr 2010 bereits jährlich neu angelegt werden.
Sie sollen die Biodiversität in der Feldflur fördern und die landwirtschaftlichen Flächen mit dem Wald durch Korridore verbinden, auch wird der plötzliche Lebensraumverlust durch das schockartige Beräumen der Flächen durch die Bewirtschaftung (Ernte) gepuffert.
Flächen abseits der Waldkante wären noch sinnvoller, da in den nahen Bäumen Beutegreifer gute "Aussichtspunkte" finden.
Jagd
Rot – und Damwild spielen keine nennenswerte Rolle, obwohl sich ein alter Rotwildwechsel durch den Bisdorfer Wald hindurchzieht. Hirsche können in der Feistzeit (Juli August) immer wieder – und inzwischen zunehmend - wahrgenommen werden.
Schwarzwild ist Standwild in Bisdorf, allerdings „teilt“ sich das Revier Bisdorf die Rotten mit den Nachbarrevieren.
Rehwild ist die Hauptwildart, auch bei dem vergleichsweise hohen Abschuss von inzwischen über 11 Rehen pro 100 Hektar ist die Verbiss Situation immer noch angespannt.
Waschbär und Marderhund nehmen extrem zu und sind inzwischen mit Sicherheit relevant für die Vogel-
und Kleinsäugerpopulationen
Die neuen Gewässer haben ein "magische" Anziehungskraft für die Fauna.
Nach einem im Oktober / November 2010 erfolgten Eingriff in die forstwirtschaftlich genutzten Flächen, stellt der scharfe Eingriff in die Rehwildpopulation sicherlich eine Voraussetzung für die gewünschte Naturverjüngung dar.
Das Raubwild ist in Bisdorf reichlich anzutreffen. Fuchs, Dachs, Waschbär und Marderhund sind nachweislich vorhanden. Das Revier verfügt über 3 sehr alte Bauten, die inzwischen alle vom Dachs besiedelt sind und darum nicht mehr mit einem Bauhund bejagt werden können.
Der Fuchs scheint zunehmend auf die sandigen Flächen auf den Äckern „umzuziehen“.
LÖWE
Risiken und Probleme
Dieses Konzept soll mit und nicht gegen den Grundeigentümer und die verwaltenden Organe entstehen. Ausmaß, Form und Art der zu verändernden Zonen sollen ausdrücklich und in vollem Umfang die Zustimmung des wirtschaftenden Eigentümers finden.
Es ist der Wunsch des „Naturnutzers“ neben der Bewirtschaftung der Flächen auch fördernd für die Biodiversität tätig zu sein.
Es gilt also einen Modus zu finden, der nicht –wie es leider oft im Naturschutz geschieht- eine Stellung gegen die in einer Kulturlandschaft Wirtschaftenden einnimmt.
Die aufzuwertenden Flächen lassen sich klar definieren und abgrenzen.
Legt ein Grundeigentümer Flächen an, die dem Schutz des niedersächsischen Naturschutzgesetzes nach §28a oder dem §30 des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen, wird er daran interessiert sein, diese Flächen klar zu definieren. Die Furcht vor einer ungewollten Ausdehnung und damit ein stetiger Verlust an Wirtschaftsfläche, sollte nicht zu einer grundsätzlichen Ablehnung der beschriebenen Maßnahmen führen.
Das Fließgewässer fällt regelmäßig in niederschlagsarmen Zeiten trocken. Der bereits entstandene Probeteich ließ allerdings hoffen, dass bereits eine geringfügige Vertiefung der Teiche einen Wasservorrat über trockene Perioden hält, dafür spricht auch das hohe Grundwasserneubildungspotential der angrenzenden Standorte.
Die Jahre 2018 und 2019 haben gezeigt, daß alle Stillgewässer stets nur ein
moderates Absingken des Wasserstandes zu verzeichnen hatten. Die Stillgewässer zeigen sich also als Biotope relativ "Kriesenfest".
Der Nährstoffeintrag durch die Landwirtschaft auf angrenzenden Feldern mit zum Teil hohem Potenzial an Stoffaustrag wurde nicht untersucht. Augenscheinliche Beobachtung der Stillgewässer lassen aber einen zumindest temporär recht hohen Nährstoffgehalt vermuten.
Karten im Anhang
Bodentypen
Ranker
Pseudogley
Gley
Pelosol - Pseudogley
Extremstandort nach BüK 50
Sehr hohe Bedeutung für den Tier - und Pflanzenschutz
Hohes Grundwasserneubildungspotential
Hohes Stoffaustragungsrisiko bei Ackernutzung
Naturnahe Stillgewässer
Landschaftsbildeinheit mit sehr hoher Bedeutung
Landschaftsbildeinheit mit hoher Bedeutung
Landschaftsbildeinheit mit mittlerer Bedeutung
Besonders prägende Allee