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Stillgewässer im Wald
Status: offen, keine Maßnahme geplant
Stillgewässer
Das kleine Stillgewässer nördlich der Wiesen dürfte nach § 30 des BNatSchG einen Schutzstatus genießen (über 10 m²) obwohl es offenbar angelegt wurde.
Eine Aufwertung könnte erfolgen, indem die Uferzonen freigestellt werden. Lichteinfall und die Entwicklung eines Bewuchses im Flachwasserbereich würden dadurch ermöglicht.
Auch Wasservögel konnten hier sporadisch beobachtet werden.
In Form und Tiefe dürfte nach meiner Interpretation des § 30 des BNatSchG kein Eingriff erfolgen.
Allerdings könnte das hier zeitweise abfließende Wasser auf der darunter liegenden Fläche im Wald erneut angestaut werden.
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